Pflegegrad 2

Voraussetzungen, Leistungen 2025 & praktische Tipps für Antragsteller und Angehörige.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Im Vergleich zu Pflegegrad 1 besteht hier bereits Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Die Einstufung erfolgt anhand des MD-Begutachtungsinstruments (Module wie Mobilität, Kognition/Verhalten, Selbstversorgung etc.).

Leistungen bei Pflegegrad 2 (2025)

Mit Pflegegrad 2 können Sie Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (durch einen ambulanten Dienst) oder eine Kombinationsleistung nutzen. Zusätzlich stehen Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Verfügung.

Leistung Betrag 2025 Hinweise
Pflegegeld (häusliche Pflege) siehe Pflegegeld 2025 Direkte Auszahlung an Pflegebedürftige
Pflegesachleistungen (Ambulanter Dienst) siehe Übersicht Leistungsabrechnung direkt mit Pflegekasse
Kombinationsleistung anteilig Prozentuale Aufteilung Pflegegeld/Sachleistungen
Entlastungsbetrag 125 € / Monat z. B. Haushaltshilfe, Betreuungsangebote
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) 40 € / Monat z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen
Technische Hilfsmittel individuell z. B. Hausnotruf, Pflegebett
Wohnumfeldverbesserung bis 4.000 € einmalig z. B. Badumbau, Türverbreiterung

Hinweis: Beträge können sich ändern. Für die aktuellen Werte siehe die Seiten Pflegegeld 2025 und Pflegesachleistungen.

Tipps für Antragsteller & Angehörige

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Gibt es mit Pflegegrad 2 Pflegegeld?

Ja. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Beträgen. Details: Pflegegeld 2025.

Was ist die Kombinationsleistung?

Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Der prozentuale Einsatz des Pflegedienstes reduziert das Pflegegeld entsprechend. Rechenbeispiele: hier.

Kann ich zwischen Sachleistung und Pflegegeld wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich. Informieren Sie die Pflegekasse rechtzeitig und dokumentieren Sie die Änderungen.