Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Im Vergleich zu Pflegegrad 1 besteht hier bereits Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Die Einstufung erfolgt anhand des MD-Begutachtungsinstruments (Module wie Mobilität, Kognition/Verhalten, Selbstversorgung etc.).
Leistungen bei Pflegegrad 2 (2025)
Mit Pflegegrad 2 können Sie Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (durch einen ambulanten Dienst) oder eine Kombinationsleistung nutzen. Zusätzlich stehen Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Verfügung.
Leistung | Betrag 2025 | Hinweise |
---|---|---|
Pflegegeld (häusliche Pflege) | siehe Pflegegeld 2025 | Direkte Auszahlung an Pflegebedürftige |
Pflegesachleistungen (Ambulanter Dienst) | siehe Übersicht | Leistungsabrechnung direkt mit Pflegekasse |
Kombinationsleistung | anteilig | Prozentuale Aufteilung Pflegegeld/Sachleistungen |
Entlastungsbetrag | 125 € / Monat | z. B. Haushaltshilfe, Betreuungsangebote |
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) | 40 € / Monat | z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen |
Technische Hilfsmittel | individuell | z. B. Hausnotruf, Pflegebett |
Wohnumfeldverbesserung | bis 4.000 € einmalig | z. B. Badumbau, Türverbreiterung |
Hinweis: Beträge können sich ändern. Für die aktuellen Werte siehe die Seiten Pflegegeld 2025 und Pflegesachleistungen.
Tipps für Antragsteller & Angehörige
- Kombinationsleistung prüfen: Häufig sinnvoll, wenn Angehörige pflegen und punktuell ein Dienst unterstützt.
- Pflegeprotokoll führen: Alltagssituationen dokumentieren (Selbstversorgung, Mobilität, Kognition).
- Entlastungsbetrag verfallen lassen? Besser rechtzeitig einsetzen – ggf. Übertrag/Ansparregeln beachten.
- Hilfsmittel & Wohnraumanpassung: Barrieren früh abbauen (z. B. Haltegriffe, Duschumbau).
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Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Gibt es mit Pflegegrad 2 Pflegegeld?
Ja. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Beträgen. Details: Pflegegeld 2025.
Was ist die Kombinationsleistung?
Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Der prozentuale Einsatz des Pflegedienstes reduziert das Pflegegeld entsprechend. Rechenbeispiele: hier.
Kann ich zwischen Sachleistung und Pflegegeld wechseln?
Ja, ein Wechsel ist möglich. Informieren Sie die Pflegekasse rechtzeitig und dokumentieren Sie die Änderungen.