Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Personen gepflegt werden. Es wird monatlich ausgezahlt und kann frei zur Organisation der häuslichen Pflege eingesetzt werden.
Anspruch
Ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
Auszahlung
Monatlich direkt an die pflegebedürftige Person bzw. gesetzlichen Vertreter.
Höhe des Pflegegelds (2025)
Die Beträge unterscheiden sich je Pflegegrad. Unten findest du die Struktur. Trage hier die aktuell gültigen Werte deiner Quelle ein (wir verzichten bewusst auf harte Zahlenangaben, da diese sich ändern können).
Pflegegrad | Pflegegeld / Monat (2025) | Hinweise |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | — | Kein Pflegegeld; Entlastungsbetrag u. a. Leistungen nutzbar |
Pflegegrad 2 | 347 Euro | Bei häuslicher Pflege durch Angehörige |
Pflegegrad 3 | 599 Euro | Höher als PG 2 |
Pflegegrad 4 | 800 Euro | Höher als PG 3 |
Pflegegrad 5 | 990 Euro | Höchste Stufe |
Hinweis: Beträge werden gesetzlich festgelegt und können sich ändern (Anpassungen, Stufen, Regionales). Bitte mit offizieller Quelle (z. B. Pflegekasse, BMAS/BMG) abgleichen.
Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistungen
Wenn ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Leistungen erbringt (Sachleistungen) und Angehörige den Rest übernehmen, spricht man von der Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird anteilig entsprechend der in Anspruch genommenen Sachleistung gekürzt.
Rechenbeispiel (schematisch)
Nutzt du z. B. 40 % des Sachleistungsbudgets, erhältst du 60 % des regulären Pflegegelds. Die konkrete Rechnung hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Pflegegeld beantragen: Schritt für Schritt
- Formloser Antrag bei der Pflegekasse der Krankenkasse stellen (Telefon, Brief oder E-Mail).
- MD-Begutachtung vorbereiten (Pflegeprotokoll, Hilfsmittel, Beispiele aus dem Alltag).
- Bescheid prüfen – bei Unstimmigkeiten Widerspruch erwägen.
- Auszahlung beginnt mit Anerkennung eines Pflegegrads (ab PG 2).
Weitere Leistungen
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, aber andere Leistungen.
Wer bekommt das Geld ausgezahlt?
Die pflegebedürftige Person (bzw. der/die gesetzliche Vertreter:in). Es ist zweckgebunden für die Organisation der häuslichen Pflege.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, im Rahmen der Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird dabei prozentual gekürzt – abhängig vom eingesetzten Sachleistungsanteil.