Was bedeutet Kombinationsleistung?
Nutzt eine pflegebedürftige Person einen Teil der Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Dienst) und wird der Rest der Pflege von Angehörigen übernommen, spricht man von der Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird prozentual gekürzt – und zwar genau um den Prozentsatz der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Kernformel
Auszahlungs-Pflegegeld = (100 % − Sachleistungs-Prozent) × reguläres Pflegegeld
Hinweis: Das reguläre Pflegegeld hängt vom Pflegegrad ab (ab PG 2).
Rechenbeispiele (schematisch)
Beispiel A
Sachleistungen: 40 % des Budgets genutzt → Pflegegeld: 60 % des regulären Pflegegelds.
Beispiel B
Sachleistungen: 75 % genutzt → Pflegegeld: 25 % des regulären Pflegegelds.
Die konkreten Euro-Beträge richten sich nach Pflegegrad und gesetzlichen Werten. Bitte mit aktueller Quelle abgleichen.
Kombinationsleistung berechnen
Trage das reguläre Pflegegeld deines Pflegegrads (PG 2–5) ein und wieviel Prozent Sachleistung der Pflegedienst nutzt.
Dieser Rechner dient der Orientierung. Verbindlich sind die Bescheide der Pflegekasse.
Wichtige Hinweise aus der Praxis
- Monatlich planbar: Der Sachleistungsanteil kann angepasst werden (z. B. mehr/weniger Pflegedienststunden).
- Nachweise: Abrechnung der Sachleistungen erfolgt i. d. R. direkt mit der Pflegekasse.
- Beratungspflichten: Bei Pflegegeldbezug sind regelmäßige Beratungseinsätze vorgeschrieben (abhängig vom Pflegegrad).
- Höherstufung prüfen: Bei steigendem Bedarf ggf. Antrag auf Höherstufung stellen.
Weiterführende Themen
Häufige Fragen zur Kombinationsleistung
Wer kann die Kombinationsleistung nutzen?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sowohl ein Pflegedienst (Sachleistungen) als auch Angehörige oder andere Personen (Pflegegeld) an der Pflege beteiligt sind.
Wie wird das Pflegegeld gekürzt?
Um den genutzten Prozentsatz der Sachleistungen. Beispiel: 40 % Sachleistungen → 60 % Pflegegeld.
Kann ich den Anteil monatlich ändern?
Ja, die Inanspruchnahme von Sachleistungen ist flexibel. Änderungen rechtzeitig mit Pflegedienst und Pflegekasse abstimmen.