Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er wird vergeben, wenn nur geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit vorliegen. Dennoch besteht Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung.
Leistungen bei Pflegegrad 1 (2025)
Auch mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen wichtige Unterstützungen zu – allerdings kein direktes Pflegegeld.
Leistung | Betrag 2025 | Hinweise |
---|---|---|
Entlastungsbetrag | 125 € / Monat | Für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote etc. |
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) | 40 € / Monat | z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen |
Technische Hilfsmittel | individuell | z. B. Hausnotruf, Haltegriffe |
Wohnumfeldverbesserung | bis 4.000 € einmalig | z. B. Badumbau, Treppenlift |
Tipps für Antragsteller
- Pflegeprotokoll führen, auch wenn nur geringe Einschränkungen bestehen.
- Hilfsmittel beantragen, um Alltagshürden frühzeitig zu reduzieren.
- Entlastungsbetrag aktiv nutzen – viele Betroffene wissen nicht, dass er auch bei PG 1 zusteht.
- Regelmäßig prüfen, ob ein höherer Pflegegrad beantragt werden sollte.
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Lesen Sie auch die Informationen zu:
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein, Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Es gibt jedoch andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag.
Welche Vorteile habe ich mit Pflegegrad 1?
Anspruch auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, technische Hilfen und Zuschüsse für Wohnraumanpassung.
Kann sich Pflegegrad 1 später erhöhen?
Ja, bei zunehmenden Einschränkungen kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.