Pflegegrad 1

Voraussetzungen, Leistungen 2025 & praktische Tipps für Antragsteller und Angehörige.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er wird vergeben, wenn nur geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit vorliegen. Dennoch besteht Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung.

Leistungen bei Pflegegrad 1 (2025)

Auch mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen wichtige Unterstützungen zu – allerdings kein direktes Pflegegeld.

Leistung Betrag 2025 Hinweise
Entlastungsbetrag 125 € / Monat Für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote etc.
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) 40 € / Monat z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen
Technische Hilfsmittel individuell z. B. Hausnotruf, Haltegriffe
Wohnumfeldverbesserung bis 4.000 € einmalig z. B. Badumbau, Treppenlift

Tipps für Antragsteller

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein, Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Es gibt jedoch andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag.

Welche Vorteile habe ich mit Pflegegrad 1?

Anspruch auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, technische Hilfen und Zuschüsse für Wohnraumanpassung.

Kann sich Pflegegrad 1 später erhöhen?

Ja, bei zunehmenden Einschränkungen kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.