Pflegegrad 5

Höchste Leistungsstufe: Voraussetzungen, Leistungen 2025 & praxisnahe Tipps für Angehörige.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt. Entsprechend umfänglich sind die Leistungen der Pflegeversicherung.

Leistungen bei Pflegegrad 5 (2025)

In PG 5 stehen die höchsten Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die vollstationäre Versorgung zur Verfügung. Zusätzlich können Entlastungsbeträge, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen genutzt werden.

Leistung Betrag 2025 Hinweise
Pflegegeld (häusliche Pflege) siehe Pflegegeld 2025 Auszahlung bei Angehörigenpflege
Pflegesachleistungen (Ambulanter Dienst) siehe Übersicht Abrechnung direkt mit Pflegekasse
Kombinationsleistung anteilig Pflegedienst-Einsatz reduziert Pflegegeld prozentual
Entlastungsbetrag 125 € / Monat z. B. Haushalt, Betreuung, Alltagshilfen
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) 40 € / Monat z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen
Technische Hilfsmittel individuell z. B. Pflegebett, Lifter, Hausnotruf
Wohnumfeldverbesserung bis 4.000 € einmalig z. B. Badumbau, Rampen, Türverbreiterung
Vollstationäre Pflege höhere Zuschüsse Zuschuss zu pflegebedingten Heimkosten

Hinweis: Beträge können sich ändern. Für die aktuellen Werte siehe Pflegegeld 2025 und Pflegesachleistungen.

Tipps für Angehörige & Pflegeorganisation

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Welche Voraussetzungen gibt es für Pflegegrad 5?

Es muss eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege vorliegen. Die Einstufung erfolgt über das MD-Begutachtungsinstrument (Punktesystem).

Gibt es mit PG 5 die höchsten Leistungen?

Ja. Sowohl bei Pflegegeld als auch Sachleistungen und stationärer Pflege sind die Zuschüsse am höchsten.

Kann ich zwischen häuslicher und stationärer Pflege wechseln?

Ja. Ein Wechsel ist möglich; sprechen Sie Änderungen frühzeitig mit der Pflegekasse und beteiligten Diensten ab.