Pflegegrad 4

Voraussetzungen, Leistungen 2025 & praktische Tipps für Antragsteller und Angehörige.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Im Vergleich zu PG 3 stehen deutlich höhere Leistungen zur Verfügung, sowohl bei Pflegegeld als auch bei Pflegesachleistungen und in der stationären Versorgung.

Leistungen bei Pflegegrad 4 (2025)

Mit Pflegegrad 4 können Pflegebedürftige umfangreiche Leistungen nutzen: Pflegegeld (bei häuslicher Pflege), Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst), Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Auch die vollstationäre Pflege wird höher bezuschusst.

Leistung Betrag 2025 Hinweise
Pflegegeld (häusliche Pflege) siehe Pflegegeld 2025 Direkte Auszahlung an Pflegebedürftige/Angehörige
Pflegesachleistungen (Ambulanter Dienst) siehe Übersicht Abrechnung direkt mit Pflegekasse
Kombinationsleistung anteilig Prozentuale Aufteilung zwischen Sachleistung & Pflegegeld
Entlastungsbetrag 125 € / Monat z. B. Haushaltshilfe, Betreuungsangebote
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) 40 € / Monat z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen
Technische Hilfsmittel individuell z. B. Pflegebett, Hausnotruf, Lifter
Wohnumfeldverbesserung bis 4.000 € einmalig z. B. Badumbau, Türverbreiterung, Rampen
Vollstationäre Pflege höhere Zuschüsse Zuschuss zur pflegebedingten Heimkosten-Pauschale

Hinweis: Beträge können sich ändern. Für die aktuellen Werte siehe Pflegegeld 2025 und Pflegesachleistungen.

Tipps für Antragsteller & Angehörige

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Welche Einschränkungen führen zu Pflegegrad 4?

Es liegt eine schwerste Beeinträchtigung vor, die umfassende Hilfe in mehreren Lebensbereichen erfordert.

Bekomme ich mit Pflegegrad 4 Pflegegeld?

Ja, bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Alternativ sind Sachleistungen oder eine Kombinationsleistung möglich.

Welche Unterstützung gibt es für Angehörige?

Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tages-/Nachtpflege können Angehörige spürbar entlasten.