Wann gelten Angehörige als Pflegeperson?
Als Pflegeperson gilt, wer eine pflegebedürftige Person regelmäßig im häuslichen Umfeld unterstützt (z. B. Eltern, Partner, Kinder, Freunde). Die Pflege kann allein oder ergänzend zu einem ambulanten Pflegedienst erfolgen.
Pflegegeld: Voraussetzungen & Kombination
- Anspruch ab Pflegegrad 2 (bei PG 1 kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag).
- Auszahlung an die pflegebedürftige Person (Zweckbindung: Organisation der häuslichen Pflege).
- Kombinationsleistung: Wird ein Teil der Sachleistungen genutzt, reduziert sich das Pflegegeld anteilig. Mehr dazu unter Kombinationsleistung.
- Beratungseinsätze (§37 Abs. 3 SGB XI): bei Pflegegeldbezug verpflichtend in regelmäßigen Abständen (abhängig vom Pflegegrad).
Soziale Absicherung der Pflegeperson
Rentenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen (Pflegeumfang, Pflegegrad, Versicherungsstatus der Pflegeperson) können Rentenbeiträge durch die Pflegekasse gezahlt werden.
Unfallversicherung
Pflegepersonen sind in der Regel gesetzlich unfallversichert während der Pflegetätigkeit – Zuständigkeit i. d. R. die Berufsgenossenschaft.
Kranken-/Pflegeversicherung
Eigener Versicherungsschutz bleibt wichtig (familienversichert, freiwillig oder pflichtversichert). Optionen mit der Krankenkasse klären.
Steuern
Es gibt u. a. den Pflege-Pauschbetrag (bei unentgeltlicher Pflege bestimmter Angehöriger) sowie ggf. Abzug von außergewöhnlichen Belastungen. Details individuell prüfen.
Konkrete Anspruchsvoraussetzungen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern – im Zweifel bei Pflegekasse, Rentenversicherung oder Steuerberatung nachfragen.
Vereinbarkeit mit Beruf
- Pflegezeitgesetz & Familienpflegezeit: zeitlich befristete Freistellungen/Teilzeit-Modelle möglich (Betriebsgröße beachten).
- Akutpflege (kurzfristig): kurzfristige Arbeitsverhinderung bei akutem Pflegefall kann gesetzlich abgesichert sein.
- Homeoffice & Dienstpläne: mit Arbeitgeber flexible Lösungen suchen.
Schulungen, Beratung & Entlastung
- Pflegeschulungen (häufig kostenlos über Pflegekassen/Pflegedienste).
- Beratungseinsätze nicht nur Pflicht, sondern Chance für Tipps & Hilfsmittel.
- Entlastungsbetrag (125 €) für Haushalt/Betreuung nutzen.
- Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege zur Auszeit einplanen.
Dokumentation & Organisation
Ein Pflegekalender, Medikamentenplan und ein kurzes Pflegeprotokoll helfen bei Begutachtungen, Widerspruch und der täglichen Koordination.
Weiterführende Seiten
Häufige Fragen
Darf ich Pflegegeld behalten, wenn ich selbst pflege?
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt und kann zur Organisation der Pflege verwendet werden. Eine Aufwandsentschädigung an Angehörige ist möglich, sollte aber fair und transparent geregelt sein.
Sind Beratungseinsätze Pflicht?
Ja, bei reinem Pflegegeldbezug sind regelmäßige Beratungseinsätze vorgeschrieben (abhängig vom Pflegegrad).
Bin ich als Pflegeperson versichert?
In der Regel besteht Unfallversicherungsschutz während der Pflege. Rentenbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse gezahlt werden.