Kurz erklärt
Nach deinem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Dabei wird anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) geprüft, in welchem Umfang die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist – daraus ergibt sich der Pflegegrad (1–5).
Kriterien: Die 6 Module des NBA
1) Mobilität
Positionswechsel, Aufstehen, Treppen, Fortbewegen.
2) Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Erinnern, Verstehen, Mitteilen.
3) Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
Nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Aggression, Ängste.
4) Selbstversorgung
Körperpflege, An-/Auskleiden, Essen/Trinken, Toilettengänge.
5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Medikamente, Verbände, Arzt-/Therapietermine, Messungen.
6) Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte
Tagesstruktur, Beschäftigungen, Kontakte, Motivationslage.
Die Module werden gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengeführt, die den Pflegegrad bestimmt.
Punkte-System: Vom Bedarf zum Pflegegrad
Je stärker die Beeinträchtigung in den Modulen, desto höher die Punkte. Die Summe ergibt die Einstufung in Pflegegrad 1–5. Die genaue Punkte-Schwelle ist gesetzlich definiert.
Merke: Realistischen Alltag zeigen – keine „Ausnahme-Bestform“ am Begutachtungstag.
Vorbereitung: Checkliste & Unterlagen
- Pflegeprotokoll (10–14 Tage) & typische Situationen
- Arztbriefe, Diagnosen, Medikamentenplan
- Vorhandene/benötigte Hilfsmittel mit Begründung
- Wohnumfeld-Barrieren (Bad, Stufen, enge Türen)
- Eine Bezugsperson ist beim Termin anwesend
So läuft der Termin ab
- Begrüßung & Einordnung: Ziele des Besuchs, rechtlicher Rahmen.
- Anamnese & Fragen: Einschränkungen und Alltagssituationen schildern.
- Beobachtung/Tests: Mobilität, Selbstversorgung, Kognition je nach Situation.
- Hilfsmittel/Umfeld: Bedarf, Sicherheit, Sturzprophylaxe erläutern.
- Abschluss: Zusammenfassung; Ergebnis erfolgt später über die Pflegekasse.
Nach der Begutachtung: Bescheid & Widerspruch
Du erhältst einen Bescheid der Pflegekasse. Prüfe, ob Einschränkungen korrekt dargestellt sind. Bist du nicht einverstanden, kannst du Widerspruch einlegen – in der Regel binnen eines Monats nach Zugang des Bescheids.
Häufige Fragen zur Begutachtung
Kann ich den Termin verschieben?
Ja, wenn der Termin unpassend ist. Bitte frühzeitig bei der Pflegekasse/MD melden.
Muss ich etwas vorbereiten?
Ja: Pflegeprotokoll, Unterlagen, Hilfsmittel-Liste, Alltag realistisch zeigen. Unsere Checkliste hilft.
Was, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Innerhalb der Frist schriftlich Widerspruch einlegen und konkrete Punkte begründen; Nachweise beilegen.