So funktioniert die Einstufung
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), der die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet (z. B. Mobilität, Kognition, Selbstversorgung). Aus der Punktezahl ergibt sich der Pflegegrad. Wählen Sie unten Ihren Pflegegrad, um Leistungen und Tipps im Detail zu sehen.
Pflegegrade auswählen
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung: Entlastungsbetrag, Hilfsmittel & Wohnraumanpassung.
Zur DetailseitePflegegrad 2
Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombination – plus Entlastungsleistungen.
Zur DetailseitePflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung: höhere Beträge für Geld- und Sachleistungen.
Zur DetailseitePflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung: umfangreiche Leistungen zu Hause & stationär.
Zur DetailseitePflegegrad 5
Höchste Leistungsstufe: maximale Zuschüsse, intensive Versorgung.
Zur DetailseiteHäufige Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Danach erfolgt die MD-Begutachtung. Tipps und Checkliste finden Sie unter Antrag & Begutachtung.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt. Die Beträge finden Sie hier: Pflegegeld 2025.
Kann ich Leistungen kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung lassen sich Pflegesachleistungen und Pflegegeld prozentual kombinieren.