Was bedeutet Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege bedeutet: Fällt die hauptsächliche Pflegeperson (z. B. Angehörige) wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen aus, übernimmt eine Ersatzpflegeperson oder ein Pflegedienst die Versorgung. Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung bis zum festgelegten Jahresbudget.
Wer hat Anspruch?
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2
- Pflege muss zuvor mindestens 6 Monate zu Hause durch Angehörige erfolgt sein
- Anspruch: bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr Ersatzpflege
Dauer & Finanzierung
Verhinderungspflege kann bis zu 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
- Pflege durch Angehörige: Erstattung bis zur Budgetgrenze
- Pflegedienst: Abrechnung direkt mit der Pflegekasse möglich
- Nicht genutzte Mittel können teilweise in die Kurzzeitpflege übertragen werden
Praxisbeispiel
Frau S. pflegt ihren Ehemann das ganze Jahr über zu Hause. Im Sommer möchte sie zwei Wochen Urlaub machen. Währenddessen übernimmt die Tochter die Pflege, unterstützt durch einen Pflegedienst. Die Kosten werden über die Verhinderungspflege abgerechnet.
Tipps für Angehörige
- Frühzeitig Ersatz organisieren – Verfügbarkeit prüfen.
- Kosten nachweisen – Rechnungen & Vereinbarungen sammeln.
- Kombi nutzen – Restbudget mit Kurzzeitpflege verbinden.
- Formulare anfordern – Pflegekasse stellt Anträge bereit.
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Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?
Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr. Innerhalb dieses Zeitraums gilt ein jährliches Budget.
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?
Angehörige, Freunde oder ein ambulanter Pflegedienst können die Pflege übernehmen.
Kann ich Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren?
Ja, die Budgets sind teilweise übertragbar und können kombiniert werden.