Pflegehilfsmittel

40 € Pauschale für Verbrauchsprodukte & Zuschüsse für technische Hilfen – Antrag & Praxis-Tipps.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Man unterscheidet: zum Verbrauch (monatliche Pauschale) und technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett).

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 € / Monat)

Für Einmal-Produkte steht monatlich eine Pauschale von 40 € zur Verfügung. Sie kann ab Pflegegrad 1 genutzt werden.

Beispiel Einsatz Hinweise
Einmalhandschuhe Hygiene bei Pflegehandlungen Regelmäßig nachkaufen
Mund-Nasen-Schutz / Schutzschürzen Infektionsschutz Situationsabhängig
Bettschutzeinlagen Schutz von Matratzen & Möbeln Einmal- oder Mehrweg
Desinfektionsmittel Hände- & Flächendesinfektion Richtige Anwendung beachten

Abrechnung: Kaufbelege sammeln und bei der Pflegekasse einreichen oder über Vertragspartner direkt abrechnen.

Technische Hilfsmittel (Zuschüsse, Leihe)

Technische Hilfsmittel sind z. B. Pflegebett, Hausnotruf, Haltegriffe, Rollstuhl, Transferhilfen oder Badewannenlifter. Viele werden als Leihgeräte bereitgestellt.

Beispiele

  • Pflegebett mit Seitengittern
  • Hausnotrufsystem
  • Halte- und Stützgriffe
  • Dusch-/Toilettenstuhl
  • Rollstuhl, Rollator (abhängig von Indikation)

Kosten & Zuzahlung

  • Leihgeräte i. d. R. ohne Anschaffungskosten
  • Ggf. geringe Eigenanteile/Zuzahlungen
  • Wartung & Reparatur häufig über Anbieter

Antrag stellen – so gehst du vor

  1. Bedarf begründen: Kurz schildern, welche Alltagssituationen schwierig sind.
  2. Ärztliche Verordnung (falls nötig) vom Hausarzt/Facharzt einholen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos genügt, Anbieter/Produkt nennen).
  4. Kostenvoranschlag beifügen (bei größeren Anschaffungen oder Umbauten).
  5. Lieferung/Installation organisieren, Einweisung nutzen.
Tipp: Für Wohnumfeldverbesserungen (z. B. Badumbau) gibt es zusätzlich Zuschüsse – siehe Pflegegrad-Seiten (Kapitel „Wohnumfeldverbesserung“).

Praxis-Tipps

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Wer hat Anspruch auf die 40 € Pauschale?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5.

Brauche ich für technische Hilfsmittel eine Verordnung?

Häufig ja – insbesondere bei größeren/technischen Hilfsmitteln. Frag bei Arzt und Pflegekasse nach.

Können Hilfsmittel geliehen werden?

Viele technische Hilfsmittel stellt der Anbieter als Leihgerät zur Verfügung (inkl. Service).