Kurzzeitpflege

Vorübergehende stationäre Pflege – Anspruch, Dauer, Finanzierung & Kombinationsmöglichkeiten.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege bedeutet: Pflegebedürftige werden zeitlich befristet in einer stationären Einrichtung betreut. Sie dient als Überbrückung, wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Der jährliche Finanzierungsrahmen wird durch die Pflegeversicherung gestellt.

Hinweis: Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Dauer & Finanzierung

Die Kurzzeitpflege ist maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung ist bis zu einem festgelegten jährlichen Höchstbetrag möglich.

Beispiel aus der Praxis

Nach einer Operation kann Herr M. vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden. Für 4 Wochen zieht er in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Die Pflegeversicherung übernimmt die pflegerischen Kosten innerhalb des Budgets, Herr M. zahlt Unterkunft & Verpflegung selbst.

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Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Wie lange kann Kurzzeitpflege genutzt werden?

Maximal 8 Wochen pro Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums gilt ein jährliches Budget.

Wer zahlt Unterkunft & Verpflegung?

Diese Kosten trägt der Pflegebedürftige selbst. Die Pflegekasse übernimmt nur pflegerische Leistungen.

Kann Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege kombiniert werden?

Ja, nicht genutzte Budgets können teilweise gegenseitig aufgestockt werden.