Entlastungsbetrag (125 €)

Monatliche Unterstützung für Haushalt, Betreuung und Entlastung von Angehörigen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhält monatlich 125 € als zweckgebundenen Entlastungsbetrag. Ziel: Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit fördern.

Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern kann über anerkannte Dienste und Anbieter abgerechnet werden.

Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Unterstützung im Alltag

  • Haushaltshilfen (Putzen, Einkaufen, Wäsche)
  • Alltagsbegleiter (Spazierengehen, Gesellschaft leisten)
  • Fahrdienste zu Terminen

Betreuung & Entlastung

  • Betreuungsangebote für Demenzkranke
  • Nachbarschaftshilfe (wenn anerkannt)
  • Tagespflege (Zuzahlung)

Wichtig: Der Anbieter muss anerkannt sein – Liste bei der Pflegekasse anfordern.

Wie läuft die Abrechnung?

Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen:

  1. Rechnung beim anerkannten Anbieter bezahlen oder weiterleiten.
  2. Pflegekasse erstattet bis zu 125 € / Monat (Belege einreichen).
  3. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden (bis 30. Juni).

Praxisbeispiele

  • Eine Haushaltshilfe kommt 2× im Monat für Reinigung und Einkäufe – abgerechnet über die 125 €.
  • Ein Alltagsbegleiter unternimmt Spaziergänge mit einem Demenzkranken – Kosten laufen über den Betrag.
  • Ein Teil der Tagespflegekosten wird durch den Entlastungsbetrag gedeckt.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5.

Kann ich das Geld bar bekommen?

Nein. Der Betrag ist zweckgebunden und wird nur für anerkannte Leistungen erstattet.

Was passiert mit nicht genutztem Betrag?

Er verfällt nicht sofort, sondern kann bis 30. Juni des Folgejahres nachträglich verwendet werden.