Was wird gefördert?
Die Pflegeversicherung unterstützt je nach Pflegegrad (PG 1–5) mit Geld- und Sachleistungen. Wähle unten die passende Kategorie, um Details zu Anspruch, Beträgen und Antrag zu erhalten.
Leistungen auswählen
Pflegegeld
Anspruch ab PG 2, Höhe 2025, Antrag & Kombinationsleistung.
Mehr erfahrenPflegesachleistungen
Leistungen des ambulanten Pflegedienstes & Abrechnung mit der Pflegekasse.
Mehr erfahrenKombinationsleistung
Pflegegeld + Sachleistungen anteilig kombinieren – Formel & Beispiele.
Mehr erfahrenEntlastungsbetrag (125 €)
Monatlicher Betrag für haushaltsnahe Dienste & Betreuungsangebote.
Mehr erfahrenKurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege – Anspruch, Dauer, Finanzierung.
Mehr erfahrenVerhinderungspflege
Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson – Anrechnung & Kombi mit Kurzzeitpflege.
Mehr erfahrenPflegehilfsmittel
Zum Verbrauch (40 €) & technische Hilfen – Antrag & Nachweise.
Mehr erfahrenHäufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Ab Pflegegrad 2. Bei PG 1 stehen andere Unterstützungen (z. B. Entlastungsbetrag) zur Verfügung.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Nutzt du einen Teil der Pflegesachleistungen, wird das Pflegegeld um diesen Prozentsatz gekürzt. Rechenbeispiele & Mini-Rechner findest du auf der Seite Kombinationsleistung.
Wer rechnet Sachleistungen ab?
Der ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab (bis zur Budgetgrenze).